Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung variieren je nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person und der Dauer der Betreuung. Sie beinhalten das Honorar der Pflegekraft sowie eventuell anfallende Vermittlungsgebühren. Wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot, das auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Es gibt zudem Fördermöglichkeiten, über die wir Sie ausführlich informieren können.
Der Vermittlungsprozess beginnt mit einer umfassenden Beratung, in der wir Ihre Anforderungen und Wünsche erfassen. Anschließend suchen wir eine passende, qualifizierte Pflegekraft für Sie aus. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsabwicklung und sorgen dafür, dass die Pflegekraft optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet ist. Auch nach der Vermittlung stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Unsere Pflegekräfte sind erfahrene, qualifizierte Fachkräfte, die alle notwendigen Anforderungen und rechtlichen Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung erfüllen. Sie verfügen über eine Gewerbeanmeldung und sind in Österreich ordnungsgemäß sozialversichert. Zusätzlich legen wir großen Wert auf persönliche Eignung und soziale Kompetenz, um eine optimale Betreuung sicherzustellen.
Die Dauer des Vermittlungsprozesses hängt von den spezifischen Anforderungen ab, kann aber in der Regel innerhalb weniger Tage bis zu zwei Wochen abgeschlossen werden. In dringenden Fällen bemühen wir uns, den Prozess zu beschleunigen und schnell eine passende Pflegekraft zu finden.
Ja, die Pflegekraft darf bestimmte medizinische Tätigkeiten übernehmen, wenn sie von einem Arzt oder einer diplomierten Krankenschwester eingewiesen wurde. Dazu gehören zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten oder das Anlegen von Bandagen und Verbänden. Eine engmaschige Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal ist hierbei gewährleistet
Ja, alle selbstständigen Pflegekräfte müssen ein Gewerbe in Österreich anmelden, es sei denn, sie kommen aus einem EU/EWR-Staat und üben ihre Tätigkeit nur vorübergehend im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit aus. Wir helfen bei der Gewerbeanmeldung und klären alle rechtlichen Fragen für Sie.
Ja, der Betreuungsvertrag kann unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. In speziellen Fällen, wie dem Wechsel in ein Pflegeheim oder dem Tod der betreuten Person, endet der Vertrag automatisch.
Ja, wir bieten die Möglichkeit eines Kennenlernens an, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. In einem persönlichen Gespräch können Sie die Pflegekraft kennenlernen und sicherstellen, dass sie gut zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passt. Wir unterstützen Sie bei der Organisation des Treffens, entweder persönlich oder virtuell.
Die Betreuungskraft kann im Haushalt der betreuten Person wohnen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es hängt von den individuellen Bedürfnissen und dem Betreuungsmodell ab. Für die 24-Stunden-Betreuung ist es jedoch üblich, dass die Pflegekraft im Haus bleibt, um rund um die Uhr verfügbar zu sein.
Sollte sich der Zustand der betreuten Person verschlechtern, wird die Betreuungskraft sofort die im Betreuungsvertrag festgelegten Handlungsleitlinien befolgen. Dies kann die Benachrichtigung von Angehörigen, Hausärzten oder Rettungsdiensten umfassen. In Notfällen wird die Pflegekraft selbstverständlich sofort handeln und Erste Hilfe leisten.